Wahlen im Apothekerverband

Wahlen im Österreichischen Apothekerverband

Die Funktionsperiode 2022 - 2026 neigt sich langsam dem Ende zu und daher stehen im Apothekerverband wieder Wahlen vor der Tür. Genauer gesagt werden im September 2026 die Mitglieder des Vorstands sowie die Landesgruppenobleute gewählt. Der Vorstand wählt dann in weiterer Folge das Präsidium.

Anfang Juni 2026 erhalten Sie die Wahlausschreibung. Dieses Schreiben ist gemäß der Satzung notwendig und markiert den Stichtag für die Verteilung der Mandate auf die Bundesländer. Außerdem ist der Tag der Wahlausschreibung wichtig für die Art des Wahlrechtes (Aktiv = wählen oder Passiv = wählen und Recht, gewählt zu werden).

Gemeinsam mit der Wahlausschreibung erhalten Sie das Formblatt für die Registrierung als Wahlwerberin/Wahlwerber. Wenn Sie sich der Wahl zum Vorstand sowie der Wahl zur/m Landesgruppenobfrau/-obmann stellen wollen, müssen Sie dieses Formblatt zeitgerecht übermitteln.

Über die weiteren Schritte im Wahlprozess werden wir Sie laufend informieren.

Für Fragen zum Wahlablauf stehen Ihnen Mag. iur. Mario Wolfram und Nina Merkl gerne unter 01/404 14 350 oder per E-Mail an nina.merkl@apothekerverband.at zur Verfügung.

ZeitplanWahlrecht

Mandatsverteilung für die Verbandswahlen 2026

Im Vergleich zur Wahl 2021 ist es zu einer Mandatsverschiebung von Salzburg nach Niederösterreich gekommen. 

Vorstandsmandate für die neue Funktionsperiode 2027 – 2031:

Burgenland2
Kärnten4
Niederösterreich10
Oberösterreich7
Salzburg3
Steiermark7
Tirol5
Vorarlberg2
Wien13
 53

Im Vergleich zur Wahl 2021 ist es zu einer Mandatsverschiebung von Salzburg nach Niederösterreich gekommen. Das heißt: Niederösterreich hat nun 10 Mandate (bisher 9) und Salzburg hat 3 Mandate (bisher 4). 

Stichtag für die Wahlen

Im Herbst2026 werden die Vorstandsmandate und die Landesgruppenobleute im Österreichischen Apothekerverband für die Funktionsperiode 1. Jänner 2027 bis 31. Dezember 2031 durch Wahl ermittelt.

Stichtag für das aktive und passive Wahlrecht ist der 3. Juni 2026.

Aktiv wahlberechtigt sind alle Personen, die am Stichtag ordentliches Verbandsmitglied sind. Passiv wahlberechtigt sind alle Personen, die am Stichtag Mitglied in der Abteilung der selbständigen Apotheker der Österreichischen Apothekerkammer als Konzessionär einer nicht verpachteten Apotheke, Pächter oder pharmazeutisch tätige Miteigentümer sind.

Wahlausschreibung

Gemäß § 27 Abs. 5 der Satzung wird bekanntgegeben, dass am Mittwoch, den 30. September 2026, das Ergebnis der Neuwahl des Vorstands und der Landesgruppenobleute des Österreichischen Apothekerverbands festgestellt wird.

Wahlwerbervorschläge müssen bis spätestens 31. August 2026 bei der Wahlkommission des Österreichischen Apothekerverbands, Spitalgasse 31, Dachgeschoss, 1090 Wien eingelangt sein (Übermittlung per Einschreiben wird empfohlen!).

Die Wählerlisten werden ab dem 23. Juni 2026 zum Stichtag 3. Juni 2026 bei der Wahlkommission und bei den jeweiligen Landesgruppen aufgelegt. Einsprüche wegen unrichtiger Aufnahme, Nichtaufnahme oder Bezeichnung hinsichtlich passiven Wahlrechts in den Wählerlisten sind bis spätestens 31. August 2026 bei der Wahlkommission einzubringen. Die Einsprüche sind zu begründen.

Die Stimmzettel für die Briefwahl werden allen ordentlichen Verbandsmitgliedern am 10. September 2026 übermittelt. Letzter Termin für das Einlangen der Wahlkuverts beim Notar ist der 28. September 2026!